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Solltest du aus unserer Karnevalsgesellschaft austreten wollen bedauern wir dieses natürlich sehr.
Die Austrittserklärung ist, nach §7 2. der Vereinssatzung, durch schriftliche Austrittserklärung des Mitglieds gegenüber eines Mitglieds des geschäftsführenden Vorstandes (kleiner Senat), mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres einzureichen.
Satzung & Vereinsregister
Unsere Karnevalsgesellschaft ist beim Amtsgericht Bonn im Vereinsregister eingetragen.
Die Registernummer lautet VR12245.